Bildrecht in der Streetfotografie
fremde Menschen zu fotografieren und dann irgendwo auszustellen ist nicht nur unfreundlich sondern verstößt auch gegen das Bildrecht.
Auf der Suche nach brauchbaren Diskussionen und aussagen fand ich eben jenen Satz:
Konkret kann ich Dir nur ein Beispiel nach schweizerischem IPR geben: Wenn ein Fotograf mit Wohnsitz in Deutschland in den USA einen in Kanada wohnhaften Chinesen fotografiert und das Foto in einer französischen Zeitschrift, die auch in der Schweiz vertrieben wird, veröffentlicht, kann er in der Schweiz ein in Deutschland vollstreckbares Urteil erlangen, wobei der Chinese die Wahl zwischen kanadischem, deutschem und schweizerischem Recht hat. :ugly:
Quelle
Auf der Suche nach brauchbaren Diskussionen und aussagen fand ich eben jenen Satz:
Konkret kann ich Dir nur ein Beispiel nach schweizerischem IPR geben: Wenn ein Fotograf mit Wohnsitz in Deutschland in den USA einen in Kanada wohnhaften Chinesen fotografiert und das Foto in einer französischen Zeitschrift, die auch in der Schweiz vertrieben wird, veröffentlicht, kann er in der Schweiz ein in Deutschland vollstreckbares Urteil erlangen, wobei der Chinese die Wahl zwischen kanadischem, deutschem und schweizerischem Recht hat. :ugly:
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Ynnette - 24. Sep, 08:10
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